#urheberrecht | vorsicht bei fotos

#urheberrecht | vorsicht bei fotos

Bei der Erstellung einer Website weisen wir unsere Kunden regelmäßig darauf hin, nur Fotos zu verwenden, bei welchen sie auch das Nutzungsrecht besitzen.

Ein spezieller Fall aus Wien zeigt, dass bei unrechtmäßiger Verwendung von Bildern gleich mal mehrere Hundert Tausend Euro Entschädigung fällig werden können (vgl. http://derstandard.at/2000052043134/Wiener-Hotel-verletzte-Foto-Urheberrechte-Millionenvergleich-erzielt).

Oft reicht aber auch das einfache Einbinden von auf Google gefundenen Bildern. Hier kann der eigentliche Urheber (Fotograf, Bildagentur) jedenfalls einen finanziellen Schadenersatzanspruch geltend machen – zumeist auf dem Vergleichweg.

Fazit: Beim Warten von Webseiten nur Bilder verwenden, bei welchen man nachweislich das Nutzungsrecht hat. Der einfachste Weg ist dabei die Fotos ggf. selbst anzufertigen…