#dsgvo und die datenschutzerklärung

#dsgvo und die datenschutzerklärung

DatenschutzMit 25. Mai 2018 tritt in Österreich die DSGVO (EU-Datenschutzgrundverordnung) in Kraft. Viele Unternehmen, Vereine und Institutionen sind derzeit gefordert, die Regelungen der DSGVO entsprechend umzusetzen.

Auch Websitebetreiber sind von der DSGVO betroffen. Einerseits haben Sie in einer Datenschutzerklärung darüber zu informieren, welche Daten aufgezeichnet werden und ob diese an Auftragsverarbeiter – sprich Dritte – weitergegeben werden.

Gleichzeitig haben Websitebetreiber aber auch für den technischen Datenschutz zu sorgen, dh. auch die Sicherheit der Website muss mit laufenden Updates dem verkehrsüblichen Standard entsprechen. Sollte als Folge von fehlenden Updates ein Datenleck von Hackern genutzt werden, ist künftig der Websitebetreiber verpflichtet dies der Datenschutzkommission und den betroffenen Personen innerhalb von 72 Stunden zu melden.

Wir bieten unseren Kunden ab sofort Hilfestellung bei der Erstellung der Datenschutzerklärung auf Basis Ihrer konkreten Website an und stellen auch sicher, dass laufende Updates über Wartungsverträge keine Sicherheitslücken aufbrechen lassen.

Für alle, die selbst gerne eine Datenschutzerklärung erstellen möchten, gibt es einige nützliche Hilfsmittel – hineinschauen lohnt sich:

Letztendlich muss aber jede Datenverarbeitung für sich beurteilt werden und vor allem bei der Nutzung von Diensten aus dem EU-Ausland (Facebook, Google, Mailchimp uvm.) darauf geachtet werden, dass diese z.B. das Privacy Shield Abkommen unterzeichnet haben.


Bildnachweis: pixabay (geralt), liz. CC0

#urheberrecht | vorsicht bei fotos

#urheberrecht | vorsicht bei fotos

Bei der Erstellung einer Website weisen wir unsere Kunden regelmäßig darauf hin, nur Fotos zu verwenden, bei welchen sie auch das Nutzungsrecht besitzen.

Ein spezieller Fall aus Wien zeigt, dass bei unrechtmäßiger Verwendung von Bildern gleich mal mehrere Hundert Tausend Euro Entschädigung fällig werden können (vgl. http://derstandard.at/2000052043134/Wiener-Hotel-verletzte-Foto-Urheberrechte-Millionenvergleich-erzielt).

Oft reicht aber auch das einfache Einbinden von auf Google gefundenen Bildern. Hier kann der eigentliche Urheber (Fotograf, Bildagentur) jedenfalls einen finanziellen Schadenersatzanspruch geltend machen – zumeist auf dem Vergleichweg.

Fazit: Beim Warten von Webseiten nur Bilder verwenden, bei welchen man nachweislich das Nutzungsrecht hat. Der einfachste Weg ist dabei die Fotos ggf. selbst anzufertigen…